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Alle Klassen fahren nach DTTO Reglement!
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© Markus Huber 2007
Events


 
Alle Klassen fahren nach DTTO Reglement!

Alle Klassen fahren nach DTTO Reglement!

 

Reglement Bauernklasse

I. Allgemeines

 

SICHERHEIT

 

 

Auf jeder von der DTTO e.V. sanktionierten Veranstaltung ist Sicherheit oberstes

Gebot.

Es sind eine Vielzahl verschiedener Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Während des Ziehens steht Sicherheit bei jedem immer an erster Stelle. Das Ende der Bahn muss zu jeder Zeit freigehalten werden. Die DTTO e.V. wird keine Veranstaltung durchführen, auf der irgendjemand einem vermeidbaren Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist.

Jeder ist für die Sicherheit mitverantwortlich.

Der Veranstalter, die Fahrer, die Zuschauer und die DTTO e.V. Funktionäre müs- sen zusammenarbeiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

 

 

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

 

 

Die vorliegenden Regeln sind als Leitfaden für den Tractor-Pulling-Sport gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwor-

tungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor- Sports teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.

Nichts in diesem Reglement kann als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von

Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.

Die Ausführungen und Vorschriften, die in diesem Reglement in Kraft gesetzt werden, basieren auf den Vorschlägen der WPI/NTPA, dem ETPC Reglement und Vorschlägen aus der DTTO e.V.

 

Allgemeine Hinweise

1.   Für Fahrzeugpapiere hält sich die DTTO e.V. an die StVZO. Betriebsan- leitungen, Fahrzeugschein und -brief müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Das gilt auch für Fahrzeuge, die in anderen Mitgliedsstaaten der EU hergestellt worden sind. Sollte ein Mitglied der Bahn- oder Technischen Kommissare einer auf den Unterlagen erkenntlichen Sprache mächtig sein, so kann er über deren Zulässigkeit entscheiden.

2.   Traktoren, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, können keine Starterlaubnis erhalten. Die Entscheidung darüber obliegt nur dem Bahnkommissar oder den Technischen Kommissaren.

3.   Bauernklassen sind für die Teilnehmer aus der Umgebung gedacht. Welche Gewichtsklassen an den Start gehen, obliegt dem jeweiligen Veranstalter.

4.   In den Bauernklassen gibt es keine Deutsche Meisterschaft der DTTO

e.V.

5.   Hobbysport TraktoreII. Technisches Reglement für Bauernklassen

 

1.   Dieses Reglement deckt die Sicherheitsaspekte der Klassen für Serien- schlepper ab.

 

2.    Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.

 

3.   Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe und der Turbolader!

     

 

4.   Der Traktor muss angemeldet sein und eine gültige HU (TÜV) haben. Bei Teilnehmern aus Nachbarländern bei denen eine Anmeldung mit Kenn- zeichen und TÜV nicht notwendig ist (NL), ist ein Schriftstück vorzulegen, dass diese Traktoren sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dür- fen. Darüber hinaus erfolgt bei diesen Traktoren eine Sichtprüfung durch die technische Abnahme, ob sich das Fahrzeug augenscheinlich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Entspricht das Fahrzeug nicht

diesen Ansprüchen wird es vom Start ausgeschlossen.

 

5.   Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Nachgerüstete Turbolader sind nicht erlaubt!!

 

6.   Die Reifenstollen dürfen nicht geschnitten werden. Lediglich das Kürzen der Stollenhöhe ist erlaubt. Keine „geschärften“ Profile oder zusätzliche Stollen.

 

7.   Zusatzgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht be- weglich sein. Der Anhängepunkt der Frontgewichte darf max. 1000mm

vor dem originalen Guss Vorderteil oder dem Oberlenkerbolzen der Fronthydraulik liegen. Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten. Der technische Kommissar kann einen Teilnehmer mit übertriebener Beladung mit Gewichten vom Wettkampf ausschließen, da die Gefahr besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.

 

8.  Die Steigbegrenzer sind für alle Schlepper unter 8t Startgewicht sowie alle reinen Hinterachsschlepper Pflicht, für alle anderen Schlepper werden sie empfohlen.

 

9.  Die Steigbegrenzer müssen mindestens 150mm horizontal über die Hin- terreifen hinausragen und dürfen max. 250mm vom Boden entfernt sein. Die Aufstandsfläche muss mindestens 150cm² betragen, die Breite mindestens 100 mm.

Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer genutzt werden, sie müssen jedoch mechanisch arretiert sein. Sperren der Unterlenker über die Hydraulik allein ist nicht ausreichend; zum mechanischen Sperren sind Ketten, Streben oder vergleichbares zu verwenden.

 

10. Die Traktoren müssen einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Si- cherheitskabine besitzen.

 

11.  Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.

 

12. Das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief darf nicht überschritten werden.

 

13. Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut

Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.

 

14. Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebene Nenn- drehzahl nicht mehr als 15% überschreiten, jedoch maximal 2700 1/min.

 

15. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. Bis einschließlich der 4,5t Bauernklasse beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite maximal 800mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so dass beide Reifen incl. Spalt die Breite von 800mm nicht überschreiten dürfen. Ab der 4,5t Bauernklasse ist die Reifenbreite und Höhe freigestellt, auch bei der Ver- wendung von Zwillingsbereifung. Zwillingsreifen sind mechanisch (Ketten oder Spannbänder) gegen Verlust zu sichern.

 

16. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein Zugmaul, wobei die Anhängehöhe bei maximal 80 cm, aber immer unterhalb des Achsmittel- punktes liegen muss. Z.B bei einem Raddurchmesser von 1,20 Metern liegt die maximale Höhe bei 60 cm.

 

17. Der Winkel der eingehängten Zugkette zum Boden darf 25° nicht über- schreiten.

 

18. Das Zugmaul muss in alle Richtungen starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.

 

Das aktuelle Reglement für die Sport-, Hobbysport und Supersport-Klasse findet ihr hier : 

Reglement für Sport-, Hobbysport und Supersport-Klasse

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